ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

INHALTSVERZEICHNIS
1. Definitionen/Anwendungsbereich
2. Vertragsschluss, Dienstleistungen, Subunternehmer, leistungsumfang
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4. Vertraulichkeit und Datenschutz 
5. Lieferung und Lieferverzug 
6. lagerung, Kommissionierung und Herausgabe von Waren 
7. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress 
8. Sonstiges

1. DEFINITIONEN / ANWENDUNGSBEREICH

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:

„Bedingungen“, „AGB“= die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Procommerce GmbH
„wir“, „uns“, „unser“, „unsere“, „Procommerce“= die Procommerce GmbH
„Kunde“, „Auftraggeber“= jeder Unternehmer i. S. d. § 14, 310 BGB, dem wir gegenüber Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung, erbringen.
„Empfänger“, „Sie“= jeder Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 BGB der Lieferungen und/oder Leistungen, unabhängig davon, ob er uns beauftragte oder nicht, erhält oder vom Kun den als Empfänger angegeben ist.
„Sendung“, „Gut“, „Güter“, „Ware(n)“= die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen aufgrund eines mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise ab geschlossenen Vertrages oder aufgrund vertragsähnlicher Rechtsbeziehungen einzulagernde, zu kommissionierende oder auf sonstige Weise zu behandelnde, zu erstellende oder zu transportierende Ware.
Leistung“, Leistungen“= unsere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, der Kommissionierung, der Verpackung, der Etikettierung, der Auslieferung und dem Transport von Waren für den Kunden sowie alle weiteren Tätigkeiten, zu deren Erbringung wir uns gegenüber dem Kunden verpflichtet haben.
„Textform“= Erklärungen in der Form des § 126b BGB

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des HGB gelten vorrangig vor diesen AGB. Sofern diese AGB keine oder nur eine unvollständige Regelung enthalten, finden ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 Anwendung, wenn Prowerb Speditions-, Fracht- Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Leistungen für den Kunden erbringen.

2. VERTRAGSSCHLUSS, DIENSTLEISTUNGEN, SUBUNTERNEHMER, LEISTUNGSUMFANG

Die von uns erstellten Angebote sind unverbindlich und vorbehaltlich der qualitätsgesicherten Leistung und Lieferung unserer Subunternehmer sowie Lieferanten zu den im Angebot ausgewiesenen Preisen. Unsere Angebote können nur unverzüglich und inhaltlich ohne Änderungen durch den Kunden angenommen werden. Annahmen mit Änderungen unseres Angebotes gelten als neues Angebot des Kunden. Es steht uns frei, ein Angebot jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Angebote basieren auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden exklusive zusätzlich anfallender Über-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit. Diese sind in jedem Fall gesondert zu vergüten. Der Kunde kann unsere Angebote nur unverzüglich und ohne inhaltliche Änderungen annehmen. Annahmen mit Änderungen stellen in jedem Fall ein neues Angebot des Kunden dar. Wir behalten uns vor dieses jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Abweichende Annahmefristen sind vertraglich festzuhalten. 3 Procommerce ist befugt für die Erbringung der angebotenen Leistungen Subunternehmer zu beauftragen.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Kunde ist verpflichtet Prowerb rechtzeitig vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen, Fristen und sonstige Anforderungen an unsere Leistungen mitzuteilen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet Prowerb über bestehende oder erwartete Leistungshindernisse zu informieren soweit ihm diese bekannt sind. Grundlage für die ordentliche Leistungserbringung durch Procommerce ist das Vorliegen aller Unterlagen und/oder Informationen. Der Kunde ist verpflichtet diese eigenständig und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Den uns für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen und/oder Informationen unterstellen wir die Vollständigkeit sowie Richtigkeit. Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schaden, Mitverschulden) vom Kunden zu tragen.

4. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Jede Partei ist verpflichtet, alle nicht öffentlich zugänglichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Daten und Informationen dürfen nur an Dritte (z. B. Versicherer, Subunternehmer) weitergeleitet werden, die sie im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages benötigen. Für die Vertraulichkeit elektronischer Daten und Informationengelten die gleichen Grundsätze. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Daten und Informationen, die Dritten, insbesondere Behörden aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bekannt zu machen sind. Hierüber ist die andere Partei unverzüglich zu informieren. Prowerb verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Maßstäbe gem. DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) Weiterführende Informationen hierzu bietet die Datenschutzerklärung auf www.prowerb.de

5. LIEFERUNG UND LIEFERVERZUG

Die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen sowie Art und Umfang bedürfen der Schriftform. Voraussetzung für die Erfüllung mit uns abgeschlossener Verträge ist die richtige und rechtzeitige Selbstlieferung. Jede darin begründete Lieferunmöglichkeit befreit uns gegenüber unserem Auftraggeber, es sei denn, die Lieferunmöglichkeit beruht auf eigenem Verschulden (Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit). Desgleichen entbindet uns höhere Gewalt von der Leistungspflicht. Falls es zu einem Ereignis von höherer Gewalt kommt, werden wir den Kunden rechtzeitig hierüber informieren und sind berechtigt die Leistungen über die Dauer der Behinderung herauszuschieben. Alternativ behalten wir uns vor ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderungen, zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind, etwa unvorhergesehene Staus oder Verkehrsblockaden Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Prowerb berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

6. LAGERUNG, KOMMISSIONIERUNG UND HERAUSGABEVON WAREN

Lagert Prowerb für den Kunden Ware ein, ist dieser berechtigt die Ware zur vereinbarten Zeit herausverlangen. Ist keine gesonderte Herausgabefrist vereinbart, ist der Kunde berechtigt, die Ware mit einer Frist von 14 Tagen heraus zu verlangen. Wir sind berechtigt, eingelagerte Ware im Rahmen der Sammellagerung zu verwahren. Bei Einlagerung der Ware erfassen wir die Anzahl der Verpackungseinheiten (z.B. Umkartons, Paletten, Gitterboxen) und die auf den Umkartons aufgebrachten Mengenangaben. Eine weitergehende Inhalts- oder 5 Mengenkontrolle findet nur auf Grundlage gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden statt. Die an Prowerb übergebenden Waren sind vom Auftraggeber so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifikation möglich ist, insbesondere der Kunde und Empfänger eindeutig identifizierbar sind. Bei uns einzulagernde Waren sind so zu verpacken, dass sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt sind und dass auch an Sendungen Dritter beim Transport oder bei der Einlagerung keine Schäden entstehen. Entsprechen die Waren nicht den vorstehenden Regelungen, können wir die Einlagerung oder den Transport verweigern oder eine bereits übernommene Sendung an den Kunden zurückgeben bzw. zur Abholung bereithalten. Kommissionieren wir Ware für den Kunden, erfolgt dies nach unseren eigenen Kommissionier Standards. Soweit erforderlich kann der Kunde zusätzliche Verarbeitungen, Verpackungen, Kennzeichnungen etc. mit Prowerb vereinbaren. Wird der Versand der Ware für den Kunden auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. Verzögert sich die Versendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE SOWIE RÜCKGRIFF/HERSTELLERREGRESS

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb 6 angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

8. SONSTIGES

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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